Gewählt wurden am 27. November 2022 in den Kirchengemeinderat Anklam:

Kathrin Aepler, 46, Lehrerin

Monika Buntrock, 47, Sozialpädagogin

Marius Denda, 18, Schüler

Manfred Friedrich, 65, Kfz-Meister

Siegfried Hagemann, 65, Rentner

Thomas Heidschmidt, 57, Schmiedemeister

Michael Kummer, 51, Rechtsanwalt

Karina Panschow, 46, Sozialarbeiterin

Mareen Radtke, 42, Tagespflegeperson

Madlen Sewerin, 46, Altenpflegerin

Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwer­de beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§ 31 Kirchen­gemeinderatswahlgesetz). Die Wahlbeschwerde bedarf der Schrift­form. Sie ist mit Gründen zu versehenen. Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlver­fahren begründet werden. Ver­stöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlbe­rechtigten (§ 14 Absatz 3 Satz 5 Kirchen­gemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvor­schlagsliste (§ 16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengemeinderatswahlgesetz) können mit der Wahlbe­schwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 2 Kir­chengemeinderatswahlgesetz). Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.