Der Kirchengemeinderat

Aktualisiert Juli 2024

Kirchengemeinderats­­mitglieder

Kirchengemeinde Anklam

Das Gruppenfoto des Kirchengemeinderates ist in Arbeit!

Kreuzkirche in Anklam, Gemeindesaal

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirchengemeinde Anklam. Es besteht aus 12 Mitgliedern. Neben den beiden Pastoren, die geborene Mitglieder des KGR sind, werden zehn Mitglieder durch die Gemeinde gewählt. Der Kirchengemeinderat spielt eine zentrale Rolle in der Organisation und Verwaltung der Gemeinde. Hier sind einige wesentliche Aspekte und Aufgaben des Kirchengemeinderats:

Leitung der Gemeinde: Der Kirchengemeinderat ist für die geistliche und organisatorische Leitung der Gemeinde verantwortlich. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Gottesdiensten, Gemeindeveranstaltungen und anderen religiösen Aktivitäten.

Verwaltung: Der Rat kümmert sich um die Verwaltung der finanziellen und materiellen Ressourcen der Gemeinde. Dies beinhaltet das Haushaltswesen, die Verwaltung von Gemeindeeigentum und Gebäuden sowie die Überwachung von Spenden und Kollekten.

Personalentscheidungen: Der Kirchengemeinderat ist an der Auswahl und Einstellung von Pastor*innen, kirchlichen Mitarbeiter*innen und anderen Angestellten der Gemeinde beteiligt. Er ist auch für deren Unterstützung und Evaluation zuständig.

Gemeindeentwicklung: Der Rat arbeitet an der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Förderung des Gemeindewachstums und der Mitgliederbindung. Dies umfasst auch die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Erwachsenenbildung.

Repräsentation: Der Kirchengemeinderat vertritt die Gemeinde nach außen hin und arbeitet mit anderen kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Er nimmt auch an übergemeindlichen Versammlungen und Konferenzen teil.

Seelsorge und Diakonie: Der Rat unterstützt und fördert die seelsorgerische Arbeit in der Gemeinde sowie diakonische Projekte und Initiativen, die soziale Unterstützung und Hilfe für Bedürftige anbieten.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats werden von den Gemeindemitgliedern gewählt. Die Arbeit des Kirchengemeinderats erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Pastor*innen der Gemeinde.