Zu den wichtigen Aufgaben einer Kirchengemeinde gehört die Seelsorge. In besonderer Weise sind damit die Pastoren beauftragt, die Erfahrung und eine entsprechende Ausbildung besitzen und deren Verschwiegenheit durch ihr Amt unter gesetzlichem Schutz steht.
Seelsorge bedeutet aber auch, offene Augen und Ohren der Gemeindeglieder untereinander. So gibt es in unserer Gemeinde zum Beispiel den Besuchskreis, der die Geburtstagskinder der Gemeinde aufsucht oder in den Alters- und Pflegeheimen Besuche macht.
Besuchsdienst | Besuch vom Pastor?
Besuchsdienst
In unserem Besuchsdienst-Kreis arbeiten Ehrenamtliche aus unserer Gemeinde mit. Bei den regelmäßigen Treffen der Gruppe werden die Besuche bei Gemeindegliedern geplant und abgesprochen. Der größte Aufgabenbereich des Besuchsdienstes sind die Geburtstagsbesuche. Möglichst zu allen runden Geburtstagen sollen Gemeindeglieder einen Gruß Ihrer Gemeinde bekommen und Besuch zu Hause.
Durch die vielfältigen Verwaltungsaufgaben der Pastoren und die größer gewordenen Gemeindebereiche, können die Pastoren nicht alle Geburtstagskinder besuchen. Der Besuchsdienst übernimmt das Gratulieren und überbringt die Grüße der Gemeinde.
Von den ersten Gemeinden wird in der Bibel berichtet, dass das gegenseitige Besuchen in den Häusern und Wohnungen zu ihrem Leben dazugehörte. Bis heute besuchen sich Christen untereinander als Zeichen der Zusammengehörigkeit.
Besuch vom Pastor?
Unser Pastor und unsere Pastorin sind vor allem da, um Zeit zu haben und ansprechbar zu sein.
Ein Problem oder eine besondere Lebenssituation ist manchmal leichter zu bestehen, wenn man einen Ansprechpartner hat. Sich einfach alles von der Seele zu reden oder sich ein gutes Wort sagen zu lassen, gemeinsam Lösungen zu suchen, zu beten oder zu singen, Abendmahl im kleinen Kreis zu feiern – für all das sind unsere Pastoren da. Bei Krisen, Zweifeln oder existentiellen Fragen können sie Begleiter sein.
Die Pastoren sind durch ihre Ordination zu diesem Dienst beauftragt und dabei besonderen Regeln verpflichtet. Über Dinge, die ihnen anvertraut werden, sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die höchste Bedeutung hat dabei das sogenannte Beichtgeheimnis. Was innerhalb der Beichte anvertraut ist, wird niemand erfahren, nicht einmal staatliche oder juristische Autoritäten.
Möchten Sie gern mit dem Pastor oder der Pastorin sprechen, im geschützten Pfarrhaus oder bei Ihnen zuhause, melden Sie sich im jeweiligen Pfarramt oder im Gemeindebüro. Auch Besuche am Krankenbett oder kurzfristig am Lebensende sind jederzeit möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es durch die Vergrößerung der Pfarrsprengel und die wachsenden Verwaltungsaufgaben für die Pastoren schwer geworden ist, allen Erwartungen gerecht zu werden, von allen Kranken zu wissen und alle Gemeindeglieder regelmäßig zu besuchen. Deshalb ist die Anmeldung von Besuchswünschen sinnvoll und eine Erleichterung ihrer Arbeit.