Hier steht die gültige Gebührensatzung unserer Friedhöfe, gültig seit 1.10.2020
Die gültige Gebührenordnung unserer Friedhöfe.
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Anklam
Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 und § 27 der Friedhofssatzung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Anklam hat der Kirchengemeinderat am
08. April 2020 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2
Gebührenpflichtige
(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung.
§ 4
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§ 5
Stundung und Erlass der Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet werden.
§ 6
Gebührentarif
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Wahlgrabstätten für Sarg:
a) für 20 Jahre je Grabstelle: 1061,60 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle: 53,08 €
2. Urnenwahlgrabstätte:
(mit Heckenbepflanzung und 1-mal jährlich Heckenschnitt)
a) für 20 Jahre je Grabstelle: 1274,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle: 63,70 €
3. Gemeinschaftsanlagen für Urnen und Särge:
a) Rasenreihengräber für Sarg
mit und ohne Namensnennung:
Nutzungsrecht für 20 Jahre je Grabstelle: 637,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre: 562,00 €
gesamt 1199,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung: – je Grabstelle -: 59,95 €
b) Rasenreihengräber für Urne
mit und ohne Namensnennung:
Nutzungsrecht für 20 Jahre je Grabstelle: 637,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre 321,20 €
gesamt 958,20 €
für jedes Jahr der Verlängerung: – je Grabstelle -: 47,91 €
4. Urnengemeinschaftanlagen für Sarg und Urne mit und ohne Namensnennung:
a.) Nutzungsrecht für 20 Jahre je Grabstelle Sarg: 637,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre: 642,40 €
. . gesamt 1279,40 €
für jedes Jahr der Verlängerung: – je Grabstelle -: 63,97 €
b.) Nutzungsrecht für 20 Jahre je Grabstelle Urne: 637,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre: 481,80 €
. . gesamt 1118,80 €
für jedes Jahr der Verlängerung: – je Grabstelle -: 55,94 €
5. Urnengemeinschaftsanlage unter Bäumen:
Nutzungsrecht für 20 Jahre je Grabstelle: 637,00 € + Pflegekosten für 20 Jahre: 562,00 €
gesamt 1199,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung: – je Grabstelle -: 59,95 €
6. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte
gemäß § 13 Abs.5 der Friedhofsordnung:
- bei einer Beisetzung in einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte
eine Gebühr gemäß 1 b), 2 b) zur Anpassung an die neue Ruhezeit
II. Bestattungsgebühren
- Für Erdbestattungen von Verstorbenen über 6 Jahren 531,02 €
- Für Erdbestattungen von Verstorbenen unter 6 Jahren 256,12 €
- Für Urnenbeisetzungen 187,39 €
In den Bestattungsgebühren sind enthalten:
– Herrichten der Grabstelle
– Öffnen und Schließen der Gruft
– Transport des Blumenschmucks zur Gruft
– Hügeln eines Erdgrabes nach 6 Wochen
III. Ausbettungsgebühren
- Ausbettung eines Erwachsenen 580,97 €
- Ausbettung einer Urne 219,60 €
IV. Nutzung der Trauerhalle
- Mit Standarddekoration 118,37 €
V. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen:
a) für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung: 47,59 €
b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer
des Nutzungsrechts (hierunter fallen nicht liegende Grabmale): 20 Jahre 50,00 €
c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit (hierunter
fallen nicht liegende Grabmale) bei der Verlängerung von
Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung: 2,50 €
VI. Sonstige Gebühren:
- Verwaltungsgebühr 33,31 €
- Nutzungsrechte umschreiben 19,83 €
- Graburkunde erstellen 29,75 €
- Entscheidung über die Zulassung gewerblicher Tätigkeiten
auf dem Friedhof pro Jahr 47,59 €
- Rasenpflege eines Erdwahlgrabes pro Jahr 48,18 €
- Rasenpflege eines Urnenwahlgrabes pro Jahr mit Heckenschnitt 56,21 €
- Abräumen einer Grabstelle 72,27 €
- Abräumen eines liegenden Steines 48,18 €
- Abräumen eines stehenden Steines mit Fundament 72,27 €
- Abräumen einer Grabumrandung 48,18 €
§ 7
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchengemeinderat die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.
§ 8
Schlussvorschriften
Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.